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Sexualität und Behinderung

  

 
Die gesellschaftliche Haltung gegenüber der Sexualität geistig behinderter Kinder/ Jugendlicher und Erwachsener
  

Behinderte Menschen haben stark mit Vorurteilen und Diskriminierungen der Gesellschaft zu kämpfen, bis hin zur Haltung, sie sollten als behinderte Kinder eigentlich gar nicht auf die Welt gekommen sein.

Auf die Sexualität behinderter Personen bezogen setzt sich dies in Meinungen um wie

  • sie haben gar keine Sexualität

  • sie werden nie eine/n Partner/in bekommen,

  • es ist besser für sie, keine Sexualität zu entwickeln oder zu leben, da sie sowieso nur enttäuscht werden können

  • auch ohne Beziehung und Sexualität kann man glücklich werden

  • Behinderte können Sexualität nicht beherrschen und können gefährlich werden

  • usw. usw.

 

Diese Haltungen sind sicher nicht nur als Vorurteile und Haltungen entsprechend dem gesellschaftlichen Alltag unserer westlichen Welt zu sehen, sondern haben ihren historischen fachlichen Hintergrund, der sich epochal in der Praxis der Institutionen der Behindertenhilfe niedergeschlagen hat. Wir erinnern nur an Prof. Andreas Rett, dessen Verdienst es ist, zur Sexualität geistig behinderter Menschen in Österreich geforscht zu haben, der aber eine starke Defizitorientierung und eine repressive Haltung gegenüber der Sexualität geistig behinderter Menschen vertreten hat. Er hat z.B. mit der Lebenshilfe Österreich eine jahrzehntelange Zusammenarbeit beendet, nachdem die Lebenshilfe gegen seinen Rat eine Broschüre zur Sexualaufklärung geistig behinderter Personen herausgegeben hatte.

Eltern behinderter Kinder

Auch Eltern von behinderten Kindern können abwertende und defizitorientierte Haltungen gegenüber der Sexualität ihrer Kinder haben. Dahinter steht meist vielfältige Angst. Diese Angst kann verstanden werden als

  • Angst vor dem größeren Aufwand der Auseinandersetzung mit behinderten Kindern, die ja oft nicht so klar und genau fragen können, wie andere Kinder;

  • Angst vor Vorurteilen innerhalb der sozialen Umgebung, die sich z.B. in abwertenden Äußerungen von Verwandten und Bekannten zeigen können;

  • Angst daß Sexualität unbeherrschbar werden könnte, wenn sie nicht eingeschränkt wird;

  • Angst davor, daß behinderte Personen einen "exzessiven" Trieb entwickeln oder ausleben könnten, der nicht mehr "beherrschbar" ist;

  • Angst davor, daß behinderte Personen selbst Kinder wünschen oder bekommen könnten;

  • Angst, daß ein gewecktes Bedürfnis zu sexuellem Mißbrauch führen könnte.

Die Entsexualisierung behinderter Kinder kann Symptom einer lebenslangen Abhängigkeit und zur Nichtauflösung symbiotischer Beziehungen werden. Nach unseren Informationen ist es häufig der Fall, daß die als "Kinder" behandelten Erwachsenen geistig behinderten Personen im Ehebett bei den Eltern schlafen, bzw. bei der Mutter im Ehebett, wobei der Vater aus dem gemeinsamen Schlafzimmer ausgezogen ist.

Behinderte Kinder, Jugendliche und Erwachsene benötigen dringend vorgelebte Beziehung, Partnerschaft und Sexualität, und das Gespräch. Dies bezieht Eltern, Geschwister, Freunde und Bekannte usw. ein. Eltern sollten ihre Kinder darin unterstützen möglichst viele Erfahrungen in ihrer näheren Umgebung mit nicht behinderten Personen machen zu können (Spielplatz, Kindergarten, Schule usw.).Behinderte Kinder haben dadurch die Möglichkeit, vielfältige Anregungen aus Begegnungen in die Familie zurückzubringen. Somit haben Eltern alltäglich die Möglichkeit, die in die Familie hineingetragenen Erfahrungen und Fragen aufzugreifen.

Erfahrungen in Sondereinrichtungen?

Für behinderte Kinder sind oft die Informationsquellen, die Kinder sich untereinander bieten können und die Freiräume, außerhalb der Familie Erfahrungen zu sammeln, eingeschränkt. Dort, wo Kinder nicht am Ort der Familie integriert sind und den Großteil ihrer Kinderzeit in Kliniken, Heimen oder Sondereinrichtungen mit anderen behinderten Kindern zusammen verbringen und dann als Erwachsene wieder in die Familie zurückkommen, ist das besonders stark. Trotz nicht zu unterschätzenden Bemühungen von manchem Betreuungspersonal, wird in Sondereinrichtungen Sexualität meist nicht als offenes Thema behandelt und durch Verschweigen und Verdrängen repressiv gehandhabt. Es gibt einen ganz großen Nachholbedarf, daß Eltern und BetreuerInnen (besser: BegleiterInnen), TherapeutInnen, LehrerInnen usw. miteinander darüber reden, wie Sexualität und Sexualentwicklung begleitet und unterstützt werden können.

Damit verbunden ist in der Umsetzung die Frage nach dem eigenen Informationsstand und die Frage, ob das, was man/frau sich selbst zugesteht, auch eigenen Kindern, KlientInnen, PatientInnen usw. zugesteht.

Positives Körpergefühl

Die lebenslange Entwicklung von Sexualität ist bei behinderten Personen - wie bei allen - eine Frage der Erfahrungen im Rahmen der Sozialisation.

Für die Entwicklung eines positiven Körpergefühls ist es wichtig, mit Kindern im direkten Kontakt Körpererfahrungen zu machen. Behinderte Kinder müssen den ganzen Körper kennenlernen dürfen, alle Körperteile benennen, den eigenen Körper überall berühren und Hilfestellungen bekommen, wenn sie das selber nicht können. Ganz wichtig für behinderte Kinder ist es, den eigenen Körper als lustvoll zu erleben. Dies gilt unter anderem auch für Therapiemaßnahmen, wo verschiedenste Personen (KindergärtnerInnen, FrühförderInnen, LeherInnen, Eltern usw.) ja oft als Co-Therapeuten eingesetzt und angeleitet werden, Kinder auch unter Schmerzen zu therapieren. Außerdem muß berücksichtigt werden, daß behinderte Kinder oft durch notwendige medizinische Eingriffe den eigenen Körper schmerzhaft erleben müssen. Den eigenen Körper mit Behinderung sowohl lustvoll als auch schön erleben zu können, erfordert entsprechendes Verhalten der Erwachsenen. Die Frage nach lustvollem Körpererleben oder (hart erarbeiteter) therapeutischer Funktionsverbesserung darf nicht einfach für die Funktionsverbesserung entschieden werden.

Aufklärung

Alle Fragen, die den eigenen Körper und den des anderen Geschlechts betreffen, müssen wie bei allen Kindern immer beantwortet werden. Dabei ist zu beachten, daß die Fragen von behinderten Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen oft sehr indirekt gestellt werden und ein Nichtaufgreifen des Themas von Behinderten als ein Warnzeichen gesehen werden muß und nicht (mit Erleichterung) unterstützt werden darf. In dem Zusammenhang gibt es zwar keinen richtigen Zeitpunkt, aber das direkte und deutliche Ansprechen ist unverzichtbar. Dazu gehören Fragen nach der Normalität von Selbstbefriedigung bis zu speziellen Fragen wie z.B. die Zeugungsfähigkeit bei "Down Syndrom" oder die Frage von vielen behinderten Frauen, ob sie Kinder bekommen können. Wichtig ist es, daß Eltern und Profis sich selbst auch bei speziellen Problemen genau informieren und keine Wissenslücken haben. Zur Aufklärung ist es oft ganz sinnvoll auch (Bild-) Material zu verwenden, wie es in allgemeinen Aufklärungsbüchern verwendet wird (sie z.B. Bundesvereinigung Lebenshilfe 1995).

Verhütung und Hygiene

Ein wichtiger Teil der Aufklärung, der direkt angesprochen werden muß, ist in der Verhütung zu sehen. Alle Verhütungsmittel müssen genau mit Vor- und Nachteilen erklärt werden und ihr Gebrauch geübt werden. Derartige Formen von Sexualhilfe sind bei uns für geistig behinderte Personen noch sehr ungewöhnlich, müssen aber dringend entwickelt werden, wobei zumindest hier es völlig klar ist, daß es einer sexualmedizinischen Unterstützung bedarf. Wenn dies aufgrund unserer Hilflosigkeit nicht durchgeführt wird, entsteht oft Zwang zur Sterilisation oder totalen und repressiven Überbehütung. Das ganze Problem auf Einrichtungen und deren Spezialisten abzuschieben, kann keine wirkliche Lösung sein.

Sterilisation

Grundsätzlich sollte eine Sterilisation überhaupt erst dann in Erwägung gezogen werden:

  • wenn die betroffene Person die Folgen versteht und zustimmt;

  • wenn alle anderen Verhütungsmittel über einen längeren Zeitraum ausprobiert wurden und sich als nicht funktionsgerecht erwiesen haben;

  • wenn überhaupt sicher feststeht, daß der Wunsch nach Geschlechtsverkehr besteht und/oder aktuell eine entsprechende Beziehung besteht.

Sterilisation aufgrund der Angst und Gefahr vor Vergewaltigung ist prinzipiell abzulehnen, da das nur Täter schützt. Schutz vor Mißbrauch kann nur ausreichende Aufklärung und die Entwicklung eines entsprechenden Selbstbewußtsein der betroffenen Personen bieten.Die Erfahrung zeigt, daß ungewollte Sterilisation bei den betroffenen Personen (fast nur bei Frauen durchgeführt!) längerfristig schwere psychische Folgen haben kann. Manche psychiatrische Behandlung ist in diesem Zusammenhang zu sehen.Die fehlende gesetzliche Regelung in Österreich, die Sterilisation gegen den Willen der betroffenen Personen grundsätzlich verbietet, ist ein international durchaus bemerkter Skandal.

Partnerfindung/ Partnerwechsel

Wichtig ist in diesem Zusammenhang, daß behinderte Menschen von ihrer Umgebung in den vielfachen "Verwirrungen der Liebesgefühle" verstehend begleitet werden und nicht mit moralischen Bewertungen Partnerfindungsversuche abgewertet werden. Auch da muß Richtlinie sein, daß behinderten Personen dasselbe zusteht, was man/ frau sich selbst und anderen Personen zugesteht und zugestanden hat.

Kinderwunsch

Der Wunsch von geistig behinderten Menschen nach eigenen Kindern muß ernst genommen werden und darf nicht wie ein Tabu oder mit grundsätzlicher Ablehnung abgehandelt werden. Allerdings ist es klar, daß es sehr günstige Beziehungs- und Rahmenbedingungen braucht, damit Kinder von geistig behinderten Eltern entsprechend unterstützt aufwachsen können (vgl Pixa-Kettner 1996 a,b). In Österreich gibt es derzeit diese Rahmenbedingungen nicht. Überlegt muß in jedem Fall werden, ob der Kinderwunsch nicht auch ein Wunsch nach Anerkennung und Stärkung des Selbstwertgefühls - unabhängig von einem realen Kinderwunsch - ist.Quelle: bidok - Volltextbibliothek: Wiederveröffentlichung im Internet 

 

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